Der neue Prüfbericht wurde am 2. September 2026 an den Bundestag übermittelt und am 9. September als Drucksache veröffentlicht. Der Prüfbericht weist auf Defizite beim Schutz von Frauen, Kindern und sexuellen Minderheiten hin. Zugleich lagen die durchschnittlichen Schutzquoten von Asylsuchenden aus Senegal deutlich über denen der meisten anderen als sicher eingestuften Staaten.
Senegal gehören seit 1993 zu den sicheren Herkunftsstaaten nach dem deutschen Asylgesetz. Die Bundesregierung überprüft regelmäßig, ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür weiterhin erfüllt sind.
In ihrem fünften Prüfbericht kommt sie zu dem Ergebnis, dass alle zehn derzeit in Anlage II des Asylgesetzes aufgeführten Staaten weiterhin als sicher gelten können. Für Ghana, Senegal und Georgien formuliert sie jedoch ausdrücklich einen Vorbehalt: „Die Lage in Ghana, Senegal und Georgien macht eine aufmerksame Beobachtung erforderlich.“
Eine Aussetzung oder Rücknahme der Einstufung sei nach Bewertung der Bundesregierung im untersuchten Zeitraum von Oktober 2023 bis September 2025 dennoch nicht erforderlich gewesen.
Die Einstufung hat unmittelbare Auswirkungen auf das deutsche Asylverfahren. Asylanträge von Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten können grundsätzlich als offensichtlich unbegründet abgelehnt und dadurch beschleunigt bearbeitet werden. Eine individuelle Schutzgewährung bleibt allerdings möglich, wenn Antragsteller eine konkrete Verfolgungsgefahr nachweisen.
Die politische Krise im Senegal vor der Präsidentschaftswahl 2024 habe gezeigt, dass die demokratischen Institutionen belastbar seien. Zugleich nennt der Bericht eine Reihe von Bereichen, in denen der Menschenrechtsschutz weiterhin erhebliche Defizite aufweist.
Besonders deutlich fällt die Bewertung zur Situation von Frauen aus. Nach Angaben der senegalesischen Statistikbehörde gaben 76 Prozent der befragten Frauen an, im Laufe ihres Lebens körperliche Gewalt erfahren zu haben. Häusliche und sexuelle Gewalt werde noch nicht konsequent genug verfolgt.
Weibliche Genitalverstümmelung ist seit 1999 verboten, wird aber weiterhin praktiziert. Nach den Angaben des Berichts sind noch rund 25 Prozent der Frauen zwischen 15 und 49 Jahren davon betroffen.
Auch Kinderrechte bleiben ein Problem. UNICEF schätzt, dass etwa 20 Prozent der Kinder zwischen fünf und 14 Jahren arbeiten. Mehrere tausend Kinder werden nach Einschätzung von Nichtregierungsorganisationen und den Vereinten Nationen von Lehrern an Koranschulen zum Betteln gezwungen.
Die Bundesregierung bezeichnet die Diskriminierung von LGBTIQ-Personen im Senegal als tief verwurzelt. Betroffene berichteten über Beleidigungen, Drohungen und körperliche Gewalt.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen sind nach Artikel 319 des senegalesischen Strafgesetzbuches strafbar. Möglich sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren und Geldstrafen.
Der Bundesregierung liegen allerdings keine Erkenntnisse vor, dass diese Vorschrift systematisch durch die Strafverfolgungsbehörden angewandt und regelmäßig zu Verurteilungen genutzt wird.
Politische Kräfte, die sich öffentlich für einen stärkeren Schutz von LGBTIQ-Personen einsetzen, existieren nach Darstellung des Berichts praktisch nicht.
Senegal stellt innerhalb der zehn sicheren Herkunftsstaaten die kleinste Gruppe von Asylsuchenden in Deutschland. Zwischen 2023 und September 2025 wurden insgesamt 518 Asylanträge senegalesischer Staatsangehöriger registriert.
Im untersuchten Zeitraum lag die durchschnittliche Gesamtschutzquote bei 3,6 Prozent. Im vierten Quartal 2023 erreichte sie 7,7 Prozent, im zweiten Quartal 2025 6,8 Prozent.
Auch hier erklärt die Bundesregierung die Ausschläge mit der geringen Zahl der Entscheidungen. Im zweiten Quartal 2025 erhielten vier Personen bei insgesamt 59 Entscheidungen Schutz. Im vierten Quartal 2023 führten wenige positive Entscheidungen ebenfalls zu einer vergleichsweise hohen Quote.
Trotz der Einstufung als sicherer Herkunftsstaat bleibt eine individuelle Schutzgewährung damit möglich. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die gesetzliche Vermutung der Sicherheit widerlegt werden kann, wenn im konkreten Fall Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden droht.
Das ist aber für die Flüchtlinge sehr schwer nachzuweisen. Wie beweist man, dass man schwul ist, wenn man dies im Senegal nicht offen ausleben konnte. Muss man erst aus dem Gefängnis ausbrechen? Hunderte Menschen sind im Senegal eingesperrt, weil man sie beschuldigt, schwul oder lesbisch zu sein, Oft reicht eine Denunziation, um für Jahre weggesperrt zu bleiben.
Problematisch ist die hohe Akzeptanz der „Schwulengesetze“ in der Bevölkerung. Selbst bei den 10% Christen im Land finden die „Schwulengesetze“ Unterstützung.
Joachim Abel