Im Senegal werden auch deutsche (soziale) Medien gelesen. Wenn die Bundesregierung Menschen aus dem Senegal in ihr Heimatland abschiebt, wird hier sehr genau überprüft, was dieser Mensch in Deutschland getan oder gesagt hat.
Hat es sich in Deutschland als queerer Mensch geoutet, etwa beim Asylantrag, kann dies dazu führen, dass er direkt vom Abschiebe-Flugzeug ins Gefängnis muss. Die Strafe dann: bis zu zehn Jahre.
Der deutschen Bundesregierung ist dies egal, wie eine Anfrage im Bundestag ergab.
Ein Gericht im Senegal hat jüngst einen 24-jährigen Mann wegen seiner sexuellen Orientierung zu sechs Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Es ist das erste Urteil unter einem im März stark verschärften Gesetz gegen homosexuelle Beziehungen. Der Verurteilte muss zusätzlich zu der Haftstrafe umgerechnet rund 3000 Euro zahlen. Ihm wurden »widernatürliche Handlungen und öffentliche Unzucht« vorgeworfen. Was das ist, wird im Gesetz nicht näher erläutert. Jedem kann man alles vorwerfen. Er muss dann beweisen, dass es nicht so war.
Joachim Abel