Mauretanien: Reise- und Sicherheitshinweise – Auswirkungen der Krise im Nahen und Mittleren Osten

Mauretanien ist nicht direkt von der Krise im Nahen und Mittleren Osten betroffen. Dennoch wirkt sich u.a. die Blockade der Straße von Hormuz auf die Versorgung des Landes mit essenziellen Gütern wie Treibstoff und Rohöl aus.

Die mauretanische Regierung hat verschiedene Maßnahmen zur Einsparung von Treibstoff angeordnet, u.a. eine öffentliche Aufforderung zum sparsamen Umgang mit Diesel/Benzin, Abschaltung von Straßenbeleuchtungen, nächtliche Fahrverbote für vierrädrige Fahrzeuge sowie Erhöhung der staatlich regulierten Diesel/Benzin-Preise.

Zwar ist die Lage an den Tankstellen in der Hauptstadt bislang geordnet, dennoch bilden sich vermehrt Schlangen, da die Belieferung mit Treibstoff momentan nur unregelmäßig erfolgt.  Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren Einschränkungen bei der Treibstoffversorgung, insbesondere im ländlichen Raum und den bei Reisenden beliebten Wüstengebieten kommen kann.

  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und den Sicherheitshinweis.
  • Folgen Sie den Empfehlungen und Anweisungen der Behörden zu den aktuellen Einschränkungen, wenn Sie sich bereits in Mauretanien befinden.
  • Verfolgen Sie tagesaktuell die Nachrichten und berücksichtigen Sie diese bei Ihrer weiteren Reiseplanung.
  • Informieren Sie sich vor Einreise mit Fahrzeug oder vor Anmietung eines Fahrzeuges bei den jeweiligen Transportanbietern zur aktuellen Versorgungslage und den geltenden Verfahren

 

Sicherheit – Teilreisewarnung

Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird gewarnt.

Von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone, insbesondere

  • die Region Tiris Zemmour nördlich der Stadt Zouérate
    und
  • die östlich und nordöstlich der Stadt Ouadane gelegenen Teile von Adrar

wird dringend abgeraten. 

Von unbegleiteten Reisen ohne ausgearbeitetes Sicherheitskonzept in Abstimmung mit lokalen Sicherheitsbehörden

  • in die Regionen Hodh El Gharbi und Hodh El Charghi (mit Oualata), insbesondere in das Grenzgebiet zu Mali in den Regionen Guidimaka und Assaba
  • sowie die östlich von Tidjikja gelegenen Wüstengebiete in der Region Tagant (Tichitt),

wird abgeraten.

PM Auswärtiges Amt

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