Stand:12.08.2025 (Unverändert gültig seit: 12.08.2025)
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– Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
– Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
– Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
– Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
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Aktuelles
Vor Reisen nach Mali wird gewarnt
Seit dem 7. August 2025 werden Festnahmen von Angehörigen der malischen Streitkräfte gemeldet. Es kann zu Einschränkungen im Straßenverkehr oder anderen Behinderungen sowie erhöhter Militärpräsenz kommen. Im Stadtgebiet von Bamako wird zu besonderer Vorsicht geraten.
- Verhalten Sie sich besonders umsichtig und wachsam.
- Halten Sie sich über lokale Medien informiert.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Tragen Sie jederzeit Identitätspapiere mit sich und verhalten Sie sich kooperativ.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
Terrorbedrohung
Im September 2024 ereigneten sich in der Hauptstadt Bamako terroristische Anschläge auf eine Gendarmerieschule in Faladié sowie einen Stützpunkt der malischen Armee in Sénou. Im Juli 2025 kam es zu koordinierten Angriffen auf militärische und zivile Ziele an verschiedenen Orten in Südmali.
Angesichts dieser Vorfälle wird auch in der Hauptstadt sowie in Südmali zu besonderer Vorsicht geraten.
- Führen Sie stets einsatzfähige Kommunikationsmittel mit sich.
- Meiden Sie Menschenansammlungen sowie Einrichtungen der malischen Sicherheitskräfte (z.b. Kasernen und andere militärische Anlagen) und Regierungsgebäude (z.B. Cité Administrative).
Anschläge sind in Mali überall und jederzeit möglich. Vorwiegend islamistische Terrorgruppen sind in ganz Mali aktiv, insbesondere im Norden und im Zentrum (Region Mopti) des Landes. Dort kommt es regelmäßig zu Anschlägen auf staatliche Sicherheitskräfte und militärischen Kampfhandlungen, die regelmäßig auch zivile Opfer fordern. In den nord-östlichen und zentralen Landesteilen sowie in Gebieten entlang der Grenzen zu Mauretanien, Burkina Faso und Côte d’Ivoire sind Terrorgruppen besonders aktiv.
Zunehmende kommt es auch im Süden Malis zu Überfällen und terroristischen Angriffen. Zuletzt erfolgten am 1. Juli 2025 koordinierte Angriffe in mehreren Orten in den Regionen Kayes und Ségou. Besonders betroffen sind außerdem die Verbindungsstraßen von Bamako in den Senegal (über Kita und Kayes), nach Guinea (über Siby), sowie nach Ségou.
Für Angehörige westlicher Staaten besteht, insbesondere außerhalb von Bamako, ein hohes Risiko, Opfer von Entführungen und gezielten Anschlägen zu werden. Zudem stellen Landminen oder Sprengfallen eine ernstzunehmende Gefahr dar.
- Beachten Sie die Reisewarnung für Mali.
- Führen Sie Reisen und Aufenthalte nur unter zeitnaher vorheriger Abklärung der allgemeinen Sicherheitslage durch und planen Sie entsprechend.
- Seien Sie auch in der Hauptstadt Bamako besonders vorsichtig und meiden Sie nach Möglichkeit Orte und Ausflugsziele, die regelmäßig von Ausländern aufgesucht werden.
- Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Reisen Sie keinesfalls nachts und treffen Sie Sicherheitsvorkehrungen.
- Vermeiden Sie Überlandfahrten.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis
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Innenpolitische Lage
Seit 2020 wird das Land von Militärregierungen geführt. Die zuletzt für 2024 angekündigten Wahlen wurden ohne Angabe neuer Termine mehrfach verschoben. Sicherheitsmaßnahmen, Personenüberprüfungen und Straßensperren können jederzeit stattfinden.
Kundgebungen, Protestaktionen und Demonstrationen können sich vereinzelt gegen westliche Personen oder Staaten richten. Unruhen und gewalttätige Auseinandersetzungen im Umfeld von Protesten sind nicht auszuschließen.
- Verhalten Sie sich umsichtig und wachsam.
- Halten Sie sich über lokale Medien informiert.
- Tragen Sie jederzeit Identitätspapiere mit sich und verhalten Sie sich kooperativ.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Verzichten Sie auf Fotos von Brücken, öffentlichen sowie militärischen Einrichtungen, Regierungsgebäuden und Flughäfen. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Gewaltkriminalität trifft auch Ausländer. Es kommt zu Autodiebstählen, teils mit Waffengewalt, Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, Vorschussbetrügereien („Scams“) und Kreditkartenbetrügereien.
- Verzichten Sie auf alle Überlandfahrten
- Vermeiden Sie unbedingt Fahrten in der Dunkelheit.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie an belebten Orten ( z.B. auf Märkten) besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Rechtliche Besonderheiten
Militärische Anlagen und Personal, Staudämme, Flughäfen, Brücken, (Wasser-) Kraftwerke, Polizeistationen, Grenzübergänge und Sicherheitskräfte dürfen nicht fotografiert werden.
Die Zustände bei der malischen polizeilichen Verwahrung sowie in den Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die deutsche Botschaft in Bamako benachrichtigt wird.
Es besteht die Verpflichtung, ständig Ausweispapiere mit sich zu führen. Insbesondere bei nächtlichen Straßenkontrollen ist mit einer Verhaftung zu rechnen, sofern kein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt wird.
PM Auswärtiges Amt