Monogamie oder vier Ehefrauen? Warum mich der Standesbeamte fragte, was ich will

Es war eine Frage, mit der ich bei meiner eigenen Eheschließung im Senegal zunächst nicht gerechnet hatte. Meine Frau und ich wollten heiraten. Ich bin evangelisch, meine Frau ist katholisch. Für uns war die Sache eigentlich selbstverständlich: Wir wollten eine ganz normale, monogame Ehe führen.

Doch beim Standesamt stellte der Beamte eine zusätzliche Frage: Wollte ich eine monogame Ehe oder eine Ehe, in der mehrere Frauen möglich sind?

Das war kein Scherz und auch keine religiöse Frage. Es ging um die staatliche Registrierung unserer Ehe.

Wir entschieden uns für die Monogamie – und diese Entscheidung wurde entsprechend in unserer Heiratsurkunde festgehalten.

Erst dadurch wurde mir wirklich bewusst, wie ungewöhnlich das senegalesische Eherecht aus europäischer Sicht ist. Denn der Senegal erkennt die Vielehe nicht lediglich als religiöse oder traditionelle Lebensform an. Polygame Ehen sind Bestandteil des staatlichen Familienrechts.

Und der amtierende Präsident des Landes, Bassirou Diomaye Faye, lebt selbst in einer solchen Ehe: Er hat zwei Ehefrauen, Marie Khone Faye und Absa Faye. Beide wurden bei seinem Amtsantritt 2024 öffentlich als Ehefrauen beziehungsweise First Ladies des Präsidenten wahrgenommen.

Damit ist der Senegal eines jener Länder, in denen die Vielehe nicht irgendwo im gesellschaftlichen Abseits stattfindet, sondern mitten im staatlichen Rechtssystem.

Drei Möglichkeiten beim Heiraten

Die Besonderheit steckt im senegalesischen Code de la famille, dem Familiengesetz.

Artikel 133 sieht grundsätzlich drei Möglichkeiten vor: eine monogame Ehe, eine beschränkte Polygamie oder die Polygamie mit bis zu vier Ehefrauen gleichzeitig. Die Entscheidung wird beim Standesamt registriert.

Das ist ein bemerkenswertes System. Der Staat verbietet die Vielehe nicht, sondern macht sie zu einer rechtlichen Option.

Die Ehe kann demnach unter dem Regime der Polygamie geschlossen werden; in diesem Fall darf der Mann gleichzeitig höchstens vier Ehefrauen haben. Daneben existiert die Möglichkeit, die Zahl der Ehefrauen von vornherein zu begrenzen. Oder der Mann entscheidet sich für die Monogamie.

Besonders wichtig: Die Entscheidung für die Monogamie ist grundsätzlich endgültig. Nach Artikel 134 bindet die Option den Mann für seine gesamte Lebenszeit, auch wenn die Ehe später geschieden wird. Eine frühere Entscheidung für Monogamie kann also nicht einfach bei einer späteren Ehe wieder aufgehoben werden.

Das erklärt auch, warum die Frage des Standesbeamten bei meiner Eheschließung keineswegs eine Formalität ohne Konsequenzen war.

Der Staat fragt also tatsächlich: Wie viele Ehefrauen sind vorgesehen?

Das senegalesische System ist historisch ein Kompromiss zwischen unterschiedlichen Rechtstraditionen. Der überwiegend muslimische Senegal hat gleichzeitig französisch geprägtes staatliches Recht, islamische Traditionen und afrikanisches Gewohnheitsrecht.

Die Vereinten Nationen haben die Besonderheit des senegalesischen Systems ausdrücklich dokumentiert. Das Familienrecht regelt sowohl monogame als auch polygame Ehen; die verschiedenen Optionen werden bei der Eheschließung festgelegt.

Dabei ist die Konstruktion durchaus ungewöhnlich: Es handelt sich nicht einfach um ein Gesetz nach dem Muster „Muslime dürfen vier Frauen heiraten“. Das senegalesische Familienrecht enthält vielmehr ein staatliches Optionssystem für die Ehe.

Genau deshalb konnte auch bei meiner eigenen Eheschließung die Frage nach Monogamie oder Polygamie auf dem Standesamt auftauchen, obwohl meine Frau katholisch und ich evangelisch bin.

Vier Frauen sind das Maximum

Wer sich im Senegal für die uneingeschränkte polygame Variante entscheidet, kann bis zu vier Frauen gleichzeitig haben. Das entspricht auch der im klassischen islamischen Recht bekannten Obergrenze.

Dabei darf man allerdings nicht verschiedene Dinge miteinander verwechseln: Dass eine Gesellschaft überwiegend muslimisch ist und dass der Islam unter bestimmten Bedingungen mehrere Ehefrauen erlaubt, bedeutet nicht automatisch, dass der Staat eine solche Ehe anerkennt.

Im Senegal tut er es.

Und genau das macht das Land aus rechtlicher Sicht interessant.

Der Senegal ist kein Einzelfall

Weltweit ist die Vielehe allerdings keineswegs auf den Senegal beschränkt. Das Pew Research Center kam in einer globalen Untersuchung zu dem Ergebnis, dass mehr als 50 Länder polygame Ehen zumindest in irgendeiner Form zulassen. Die meisten dieser Länder liegen in Afrika und im Nahen Osten, einige auch in Asien.

Dabei muss man jedoch genau hinschauen.

In einigen Staaten kann eine polygame Ehe als zivile Ehe geschlossen werden. In anderen gilt sie nur für Muslime. Wieder andere Staaten erkennen traditionelle beziehungsweise gewohnheitsrechtliche Ehen an, während eine entsprechende zivile Eheschließung nicht möglich ist.

Ein aktueller Überblick unterscheidet deshalb beispielsweise zwischen „legal“, „legal mit Einschränkungen“, „nur für Muslime“, „nach Gewohnheitsrecht anerkannt“ und lediglich gesellschaftlich akzeptierten Formen.

Wo ist Vielehe heute rechtlich möglich?

Zu den Staaten, in denen polygame Ehen in irgendeiner rechtlich anerkannten Form vorkommen, gehören unter anderem:

Afrika:
Senegal, Gambia, Mali, Burkina Faso, Niger, Guinea, Tschad, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Republik Kongo, Gabun, Kenia, Uganda, Südsudan, Dschibuti, Komoren, Eswatini und weitere Staaten.

Nordafrika und Naher Osten:
Algerien, Ägypten, Libyen, Marokko, Irak, Jordanien, Saudi-Arabien, Kuwait, Bahrain, Katar, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Jemen und Syrien.

Asien:
Unter anderem Afghanistan, Bangladesch, Iran, Pakistan, Indonesien und Malaysia. In mehreren asiatischen Ländern gilt die rechtliche Anerkennung allerdings nur für Muslime oder unter besonderen Voraussetzungen.

Die Unterschiede zwischen den Ländern sind erheblich. In Indien beispielsweise gilt die Möglichkeit grundsätzlich für Muslime, während andere Religionsgemeinschaften dem allgemeinen monogamen Eherecht unterliegen. In Nigeria wiederum existieren unterschiedliche Systeme: Das staatliche Eherecht unterscheidet sich vom islamischen und traditionellen Eherecht, das in Teilen des Landes polygame Ehen ermöglicht.

Der afrikanische „Polygamie-Gürtel“

Besonders auffällig ist West- und Zentralafrika.

Das Pew Research Center spricht von einem regelrechten „polygamy belt“, einem Gebiet, das sich durch West- und Zentralafrika zieht. Dazu gehören unter anderem Senegal, Gambia und Mali, aber auch Burkina Faso, Niger, Guinea, Nigeria, Kamerun und die Zentralafrikanische Republik.

Interessant ist dabei, dass Polygamie keineswegs ausschließlich eine muslimische Erscheinung ist.

In der Zentralafrikanischen Republik beispielsweise gehört der heutige Präsident Faustin-Archange Touadéra einer baptistischen Tradition an und wird dennoch als polygyn verheiratet beschrieben. Er hat zwei Ehefrauen, Brigitte und Tina Touadéra. Beide werden öffentlich als First Ladies geführt.

Das zeigt: Die rechtliche und gesellschaftliche Realität Afrikas lässt sich nicht einfach mit „Islam gleich Polygamie“ erklären.

Vier Präsidenten mit mehreren Ehefrauen

Besonders ungewöhnlich wird die Situation, wenn man auf die Staatsoberhäupter blickt.

Der senegalesische Präsident Bassirou Diomaye Faye ist mit zwei Frauen verheiratet: Marie Khone Faye und Absa Faye. Beide traten bei seiner Amtseinführung 2024 öffentlich als Ehefrauen des Präsidenten auf.

Auch der Präsident des benachbarten Gambia, Adama Barrow, hat zwei Ehefrauen: Fatoumatta Bah und Sarjo Mballow. Seine erste Ehefrau wird als First Lady bezeichnet.

In der Zentralafrikanischen Republik hat Präsident Faustin-Archange Touadéra ebenfalls zwei Ehefrauen, Brigitte und Tina Touadéra. Beide sind öffentlich mit dem Präsidenten verbunden und werden als First Ladies bezeichnet.

Noch weiter geht die Zahl im Tschad. Präsident Mahamat Idriss Déby wird in aktuellen biografischen Quellen mit drei Ehefrauen beschrieben. Seine dritte Ehefrau, Dahabaya Oumar Souni, wird als First Lady bezeichnet und arbeitet zugleich als Medienberaterin des Präsidenten.

Damit gibt es derzeit mehrere amtierende afrikanische Staatspräsidenten, bei denen eine Ehe mit mehreren Frauen öffentlich dokumentiert ist.

Bemerkenswert ist auch die regionale Nähe: Senegal und Gambia liegen unmittelbar nebeneinander – und sowohl Faye als auch Barrow leben in polygamen Ehen.

Und was bedeutet das für die Frauen?

Gerade hier wird die Frage politisch und gesellschaftlich komplizierter.

Die staatliche Anerkennung einer polygamen Ehe bedeutet nicht automatisch, dass die Ehefrauen rechtlich in allen Bereichen gleichgestellt sind. Die jeweiligen Familien-, Erb- und Vermögensrechte unterscheiden sich von Land zu Land erheblich.

Auch innerhalb des Senegals ist die Frage seit Jahrzehnten umstritten. Das senegalesische Recht enthält Regelungen zu den unterschiedlichen Eheformen und ihren rechtlichen Folgen. Die Regierung hat gegenüber UN-Gremien wiederholt darauf verwiesen, dass die Ehegatten über die verschiedenen Optionen informiert werden und dass die Wahl der Eheform freiwillig erfolgen soll.

Gleichzeitig haben UN-Gremien die Frage der Gleichstellung und der möglichen Auswirkungen der Polygamie auf Frauen mehrfach thematisiert. 2022 wurde beispielsweise im Rahmen der Überprüfung Senegals durch den UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau ausdrücklich über die Polygamie und eine mögliche Reform des Familienrechts diskutiert.

Eine Ehe – drei Rechtstraditionen

Vielleicht liegt genau darin die Besonderheit des Senegal.

Für einen Europäer erscheint die Ehe zunächst als eine private Angelegenheit zweier Menschen. Im Senegal treffen dagegen unterschiedliche Rechtstraditionen unmittelbar aufeinander: staatliches französisch geprägtes Recht, islamische Vorstellungen und afrikanische Traditionen.

Das Ergebnis ist ein Familienrecht, das für einen deutschen Beobachter überraschende Fragen ganz selbstverständlich in ein Standesamt bringt.

Monogamie oder Polygamie?

Für mich persönlich war diese Frage bei meiner eigenen Eheschließung zunächst eine Überraschung. Heute sehe ich darin ein bemerkenswertes Beispiel dafür, wie unterschiedlich Staaten die Institution Ehe rechtlich definieren können.

Meine Frau und ich haben uns für die Monogamie entschieden. Der Staat hat diese Entscheidung registriert.

Für einen anderen Mann im Senegal kann dieselbe staatliche Behörde dagegen eine Ehe registrieren, in der bis zu vier Ehefrauen vorgesehen sind.

Und wenn dieser Mann Bassirou Diomaye Faye heißt, kann er anschließend sogar Präsident des Landes werden.

Das ist vielleicht die ungewöhnlichste Seite des senegalesischen Eherechts: Die Vielehe ist hier nicht lediglich eine religiöse oder traditionelle Ausnahme. Sie ist – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – eine vom Staat vorgesehene Form der Ehe.

Aber jetzt eine Warnung an alle deutschen Männer, die glauben, ihre vier Frauen aus dem Senegal mit nach Deutschland nehmen zu können. Eine im Senegal legal geschlossene Mehrehe kann nicht einfach als deutsche Mehrehe fortgeführt werden.

Das deutsche Recht verbietet die Eingehung einer weiteren Ehe, solange bereits eine Ehe besteht. § 1306 des Bürgerlichen Gesetzbuches schließt eine Eheschließung aus, wenn der künftige Ehegatte bereits mit einer anderen Person verheiratet ist. Wer trotz bestehender Ehe eine weitere Ehe eingeht, kann sich zudem nach § 172 Strafgesetzbuch wegen Doppelehe strafbar machen. § 1306 BGB § 172 StGB

Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass eine im Ausland nach dortigem Recht wirksam geschlossene Mehrehe in Deutschland in jeder Hinsicht einfach „nicht existiert“. Die deutsche Rechtsordnung kann eine im Ausland wirksam geschlossene Ehe für bestimmte Rechtsfragen berücksichtigen, ohne damit die polygame Ehe als solche für Deutschland zuzulassen. Es kommt deshalb darauf an, um welche konkrete Rechtsfrage es geht – etwa Personenstandsrecht, Aufenthaltsrecht, Erbrecht oder Unterhaltsansprüche.

Besonders eindeutig ist die Situation beim Familiennachzug. Das deutsche Aufenthaltsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass bei einem Ausländer, der mit mehreren Ehegatten verheiratet ist und bereits mit einem Ehegatten in Deutschland lebt, ein weiterer Ehegatte grundsätzlich keinen Anspruch auf Ehegattennachzug erhält. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat darauf hingewiesen, dass dabei nicht einfach die Reihenfolge der Eheschließungen darüber entscheidet, welcher Ehefrau ein Nachzugsrecht zusteht.

Damit kann ein Mann also nicht nach dem Motto verfahren: „Ich habe im Senegal drei Frauen geheiratet und entscheide in Deutschland, welche davon meine Ehefrau sein soll.“

Eine solche freie Auswahl gibt es nicht.

Für einen deutschen Staatsbürger ist die Angelegenheit noch heikler, weil bereits die Eingehung einer weiteren Ehe mit dem deutschen Eheverbot kollidiert. Wer eine solche Konstellation plant, sollte deshalb unbedingt vor einer zweiten Eheschließung fachkundigen deutschen familien- und gegebenenfalls ausländerrechtlichen Rat einholen.

Meine eigene Erfahrung mit der Eheschließung im Senegal ist dagegen ein völlig anderer Fall: Meine Frau und ich haben uns bei der Eheschließung ausdrücklich für die monogame Form entschieden. Diese in Senegal staatlich registrierte Ehe wurde anschließend in Deutschland nach Vorlage der erforderlichen Urkunden, Übersetzungen und weiteren Unterlagen anerkannt.

Das Beispiel zeigt damit zugleich die Grenze zwischen zwei sehr unterschiedlichen Situationen: Eine einzelne, im Senegal rechtswirksam geschlossene monogame Ehe kann in Deutschland anerkannt werden. Eine im Senegal legal mögliche Mehrehe führt dagegen nicht dazu, dass ein deutscher Staatsbürger in Deutschland automatisch mehrere Ehefrauen haben darf.

Joachim Abel (mit Hilfe von KI erstellt)

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